Was sind Ökopunkte und wie funktioniert ein Ökokonto?

Ökopunkte stellen einen umweltgerechten Ausgleich von Baumaßnahmen dar. Wer der Natur schadet, muss an anderer Stelle diesen Schaden wiedergutmachen. Soweit die Kurzerklärung. Aber was verbirgt sich dahinter?

Der Gesetzgeber fordert für Flächenversiegelungen durch Baumaßnahmen einen entsprechenden ökologischen Ausgleich, da durch die Eingriffe in die Natur ein Schaden an Flora und Fauna entsteht.

Dies kann einerseits durch das Schaffen von Ausgleichsflächen geschehen, die der Vorhabenträger erwirbt und ökologisch aufwertet, indem er z.B. attraktiven Lebensraum für Amphibien oder Säugetiere schafft.

Eine andere Möglichkeit stellt der Erwerb von Ökopunkten dar.

Ökopunkte stellen den Gegenwert einer bereits erfolgten ökologischen Aufwertung der Natur dar. Flächeneigentümer, die ihre Biotope aufwerten, indem sie z.B. Streuobstwiesen oder ähnliches schaffen, können sich diese Maßnahmen in Form von Ökopunkten honorieren lassen. Verwaltet werden diese Ökopunkte in sogenannten Ökokonten.

Darum verpflichten Eingriffe in die Natur zum Ausgleich

Durch die kontinuierliche Verdichtung des Landschaftsbildes und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt wurden gesetzliche Vorschriften geschaffen, die einen ökologischen Ausgleich sicherstellen sollen.

Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz

Das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG sieht unter § 15 (2) die sogenannte Eingriffsregelung vor. Hier wird festgelegt, dass ein Eingriff in die Natur und Landschaft kompensiert werden muss.

Die Kompensation hat dergestalt zu erfolgen, dass die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet wird.

Somit setzt die Eingriffsregelung letztendlich die Belange des Naturschutzes durch, da hierdurch sichergestellt wird, dass Naturräume, die nicht unter Naturschutz stehen, entsprechend gewahrt bleiben und keine Verschlechterung von Natur und Landschaft erfolgen darf.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Neben dem BNatSchG stellt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)  ein weiteres Instrument zur Wahrung der Naturräume dar. Sie umfasst die Überprüfung von Auswirkungen geplanter Vorhaben auf die Umwelt vor deren Zulassung.

Besteht seitens der Behörden Grund zur Annahme, dass ein geplantes Vorhaben erhebliche negative Umweltauswirkungen haben kann, wird eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG vorgenommen. Dies kann z.B. die Planung von Freizeitparks, Einkaufszentren, Kraftwerken oder Abfallbehandlungsanlagen betreffen.

Kurz erklärt: Das Biotopwertverfahren

Die bereits angesprochene Eingriffsregelung sieht gemäß BNatSchG eine Kompensation der Maßnahmen vor. Hieraus ergibt sich automatisch die Frage, wie die Kompensation bewertet werden soll.

Diese Frage stellte sich auch der Gesetzgeber und schaffte daher das sogenannte Biotopwertverfahren. Hierbei handelt es sich um standardisierte Bewertungsverfahren von Biotop- und Nutzungstypen. Die Berechnung des Biotopwertes erfolgt in Ökopunkten. Salopp gesagt, stellen die Ökopunkte also die Währung in Biotopwertverfahren dar.

Das Konzept der Ökopunkte

Um bei Eingriffen in die Natur durch Investitionsvorhaben oder andere wirtschaftliche Aktivitäten die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen, existieren diverse Regelungen für den Genehmigungsprozess. Hierzu zählen z.B.

  • die Bauplanung
  • die Flächennutzungsplanung
  • die  Eingriffsregelung

Im Zuge der Eingriffsregelungen werden oftmals sogenannte Ausgleichsmaßnahmen verlangt, die die Prozesse verzögern und oftmals relativ hohe Kosten verursachen.

​Diese Erschwernisse nahmen die Bundesländer zum Anlass, im Rahmen der jeweiligen Naturschutzgesetze die sogenannte Nutzung von Ökokonten einzuführen. Ökokonten stellen ein relativ flexibles Instrument zur Handhabung des Naturschutzes dar, um die Prozesse insgesamt zu beschleunigen.

Ergreift ein Eigentümer von Flächen in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden Maßnahmen, die eine starke ökologische Verbesserung der Flächen darstellen, so hat er die Möglichkeit, im Rahmen eines Ökokontos den Wert dieser Maßnahmen in Form von Ökopunkten gut zu schreiben. Dies bedeutet im Klartext, dass eine Gutschrift von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen via Ökokonto erfolgt, die zu einem späteren Zeitpunkt als Kompensationsmaßnahme angerechnet werden kann.

Ebenso steht es dem Eigentümer eines Ökokontos frei, seine erworbenen Ökopunkte auf dem freien Markt zu veräußern, um sie anderen Investoren zur Verfügung zu stellen.

Jedes Bundesland stellt hier unterschiedliche Anforderungen an die Bewertung sogenannter Ausgleichs- oder Kompensationsflächen, die mittels der Ökopunkte einen Gegenwert auf den Ökokonten erhalten.

So wird ermittelt, wie viele Ökopunkte zum Ausgleich erforderlich sind

Die genaue Ermittlung und Berechnung der Ökopunkte erfolgt nach dem Biotopwertverfahren. Dieses Verfahren ist durch das jeweilige Bundesland klar definiert und wird von naturschutzfachlichen Gutachtern angewendet, um eine Bewertung festzulegen.

Diese Verfahren sind sehr komplex. Je höher der Wert der Maßnahmen für die Umwelt ist, desto mehr Ökopunkte werden hierfür gutgeschrieben. Die Überprüfung und Anrechnung der Ökopunkte erfolgt schlussendlich durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde.

Beim Einrichten eines Ökokontos sind die folgenden Schritte einzuhalten:

  1. Mithilfe eines Fachgutachters sollte festgelegt werden, welche Flächen sich zur Schaffung von Ökopunkten eignen.
  2. Diese Flächen werden einem Biotoptyp zugeordnet.
  3. Ein Fachgutachter plant und bewertet die Aufwertung der Flächen, die sogenannte Ökokonto-Maßnahme.
  4. Der Fachgutachter bewertet die Ökokonto-Maßnahme in Ökopunkten.
  5. Der Fachgutachter stimmt dies mit dem Flächeneigentümer und der Naturschutzbehörde ab.
  6. Die Unterlagen werden der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde eingereicht.
  7. Genehmigt die Behörde die Maßnahme, so wird die Ökokonto-Maßnahme in dem Ökokontoverzeichnis eingetragen und geführt.
  8. Die Behörde ist über die Ausführung der Maßnahmen zu informieren.

Umgekehrt legt die Untere Naturschutzbehörde mithilfe von Bewertungsverfahren fest, welcher Ausgleich für ein Vorhaben erfolgen muss. Dies kann das Schaffen von Ausgleichsflächen, den Erwerb von Ökopunkten oder aber auch eine Ausgleichszahlung umfassen.

Ökopunkte auf dem Ökokonto sammeln: So funktioniert es

Das Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen eine flexiblere Handhabe der Eingriffskompensation. So können Kompensationsmaßnahmen bereits im Vorfeld erfolgen und den Investitionsmaßnahmen vorgezogen werden. Deren positive Auswirkungen auf die Natur werden auf einem Ökokonto gutgeschrieben und für eine spätere Kompensation angerechnet. Die einzelnen Ökokonto-Verordnungen der Länder regeln die Voraussetzungen zur Anerkennung von Naturschutzmaßnahmen.

Die Bewertung des Ökokontos erfolgt mithilfe der Ökopunkte. Hierbei wird jedem Biotoptyp ein Wert in Ökopunkten zugeordnet. Das Vorher – Nachher der Flächen oder Biotoptypen wird hier evaluiert und die Aufwertung in Ökopunkten ausgewiesen.

Das System ermöglicht somit, dass Ökopunkte bereits im Vorfeld gesammelt werden können. Dieses Prozedere sorgt für eine große Flexibilität sowohl in zeitlicher als auch räumlicher Hinsicht.

Eine weitere Flexibilität ergibt sich aus der Möglichkeit, Ökopunkte nicht nur zu sammeln, sondern auch zu kaufen oder zu verkaufen.

Hier bietet sich oftmals für Vorhabenträger die Möglichkeit, relativ einfach Kompensation für den durch sie verursachten Schaden an der Natur zu leisten. Die Suche nach geeigneten Flächen und die Planung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen entfällt hier durch den Kauf von Ökopunkten.

Zeitgleich liefert das System der Ökopunkte für Flächeninhaber die Chance, die Natur zu unterstützen rund dies durch den Verkauf der Ökopunkte auf dem freien Markt honoriert zu bekommen. Der Flächeninhaber erhält erst mit Verkauf der Ökopunkte einen Kostenausgleich für seine Leistungen. An dieser Stelle tritt häufig die Frage auf, wie der Preis von Ökopunkten einzustufen ist.

Was kosten Ökopunkte?

Hierauf kann man keine klare Antwort geben. Der Ökopunkte Preis richtet sich nach zahlreichen Faktoren. Hier ist sicherlich das klassische Marktgeschehen von Angebot und Nachfrage entscheidend. Möchten viele Käufer Ökopunkte kaufen, jedoch nur wenige Anbieter Ökopunkte verkaufen, so kann der Preis für einen Ökopunkt durchaus fünf und mehr Euro betragen.

Generell kann man sagen, dass der Wert von Ökopunkten in Ballungsgebieten deutlich höher ist als in ländlichen Regionen, da hier die Nachfrage hoch und das Angebot klein ist. Auch das Bundesland spielt bei der Preisfindung eine Rolle. Dies liegt u.a. an den unterschiedlichen Bewertungsverfahren.

Wer also Ökopunkte kaufen oder verkaufen möchte, sollte sich über die regionalen Preise gut informieren.

Wo kann ich Ökopunkte erwerben?

Generell kann man sagen, dass Ökopunkte dort erworben werden können, wo die Ökokonten verwaltet werden. Dies sind in aller Regel die Unteren Naturschutzbehörden.  Es finden sich aber zunehmend auch Anbieter am Markt, die Ökopunkte in den jeweiligen Bundesländern anbieten oder bei deren Schaffung unterstützend tätig sind.

Wie funktioniert der Verkauf von Ökopunkten?

Der Verkauf von Ökopunkten funktioniert in aller Regel nur in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Hier gibt es örtliche Ausnahmen, auf die wir aber nicht näher eingehen möchten.

Finden sich Käufer und Verkäufer, z.B. durch die erfolgreiche Vermittlung von Ökopunktemarkt.de, so wird Kontakt zu der zuständigen UNB aufgenommen, um zu klären, ob sie ihre Zustimmung für den Ausgleich durch die gebotenen Ökopunkte akzeptiert. Sobald sich die Parteien einig sind, kann der Verkauf mittels eines Kaufvertrages erfolgen. Der Verkauf der Ökopunkte wird dann auf dem Ökopunktekonto vermerkt. So wird sichergestellt, dass die Punkte auch wirklich nur einmal veräußert werden können.