Ökopunkte kaufen und verkaufen: Das gilt es zu beachten

Vor dem Verkauf von Ökopunkten sollte auf jeden Fall fachkundiger Rat eingeholt werden. Die Unteren Naturschutzbehörden sollten hier auf jeden Fall eingebunden werden. Im Zweifelsfall können diese bereits Empfehlungen für das Prozedere liefern.

Grundsätzlich sind jedoch die Themen Preisbildung, Grundvoraussetzungen der Veräußerbarkeit sowie die vertragliche Gestaltung zu klären.

Sind Ökopunkte wertstabil?

Ob Ökopunkte wertstabil sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören die Regularien des Ökopunkte-Marktes, Angebot und Nachfrage sowie weitere ökonomische Bedingungen.

Im Allgemeinen ist es schwierig vorherzusagen, wie sich der Wert von Ökopunkten entwickeln wird, da letztendlich keine Statistiken über die Anzahl der vorhandenen Ökopunkte oder deren Bedarf existieren. Zudem findet sich keine klare Information über den aktuellen Wert eines  Ökopunktes.

Der Grund hierfür ist relativ schnell gefunden. Es gibt ihn nicht, den “Wert des Ökopunktes”, da die Bewertungssysteme zur Erstellung von Ökopunkten von Land zu Land variieren können.

Generell kann man jedoch sagen, dass auch der Wert von Ökopunkten von den gängigen Marktgeschehnissen abhängt.

Welche Preise werden je nach Bundesland für Ökopunkte aufgerufen?

Die Preise variieren sehr stark. Dies hat seine Ursache in den unterschiedlichen Bewertungssystemen je Bundesland. Für die  Umwandlung von Acker- in Grünland werden z.B. in Schleswig-Holstein etwa zwei Ökopunkte gutgeschrieben, in Sachsen-Anhalt hingegen fast zehn Ökopunkte. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Preis je Ökopunkt in Schleswig-Holstein ca. 3 € und in Sachsen-Anhalt ca. 0,80 € beträgt. In NRW beträgt der Preis pro Ökopunkt hingegen im Schnitt ca. 2,70 €, wobei die Preise in Ballungsgebieten durchaus auf über 5 € steigen können.

Wie setzen sich die Preise für Ökopunkte zusammen?

Bei der Schaffung von Ökopunkten fallen Kosten an, z.B. bei der Umgestaltung von Wiesen zu Streuobstwiesen durch Pflanzung von Obstbäumen. Die aufgebrachten Kosten pro qm sind zunächst relativ einfach zu ermitteln. Bei der Ermittlung eines Verkaufspreises sollten jedoch auch der Bodenwert, die Laufzeit und die Vertragsbedingungen  beachtet werden. Darüber hinaus beeinflusst den Preis jedoch auch, dass die Flächen größtenteils wirtschaftlich nicht in vollem Umfang  genutzt werden können.  Diesen wirtschaftlichen Ausfall sollte man ebenfalls evaluieren und bei der Kalkulation berücksichtigen. Ein weiterer Aspekt ist auch der vorhandene Bedarf an Ökopunkten. Angebot und Nachfrage bestimmen auch hier die Preisgestaltung.

Wo kann ich Ökopunkte kaufen?

Grundsätzlich sind Ökopunkte  frei handelbar.  Es gibt kommunale Anbieter, die u.a. bei den Unteren Naturschutzbehörden erfragt werden können, Stiftungen, die Ökopunkte zum Kauf anbieten und auch private Ökopunkte-Inhaber, die ihre Ökopunkte auf dem freien Markt zum Kauf anbieten. Mit  Ökopunktemarkt.de bieten  wir einen Marktplatz, um den Handel zu vereinfachen und für  mehr Transparenz zu sorgen.

Wie läuft der Kauf von Ökopunkten ab?

Der Kauf von Ökopunkten muss stets in Abstimmung mit den Behörden erfolgen. In der Regel werden die Ökokonten durch die Unteren Naturschutzbehörden verwaltet.

Finden sich ein Käufer und ein Verkäufer von Ökopunkten, so ist im nächsten Schritt Kontakt zu der Unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen.  Hier werden die Anforderungen von Bedarf und Angebot abgeglichen. Erteilt die Untere Naturschutzbehörde ihre Zustimmung, so werden die Ökopunkte dann von dem vorhandenen Ökokonto abgebucht. Dadurch wird eine Mehrfachnutzung ausgeschlossen. Die jeweilige Maßnahme bleibt nach Verkauf der Ökopunkte so lange bestehen, wie der vereinbarte Vertrag dies vorsieht. Der Verkäufer der Ökopunkte ist verpflichtet, die fachgerechte Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Dies bedeutet, dass z.B. nicht angewachsene Bäume ersetzt werden müssen.

Kann man Einfluss auf den Verkaufspreis der Ökopunkte nehmen?

Jeder Inhaber von Ökopunkten kann zunächst auf Basis einer individuellen Kalkulation, bestehend aus Kosten, Bodenwert, Ertragsausfall, etc., einen Verkaufspreis ermitteln und definieren. Inwieweit sich dieser Preis dann am Markt durchsetzen lässt, muss im Rahmen von Verkaufsverhandlungen ermittelt werden. Einen festen Preis für Ökopunkte gibt es nicht. Die Preise variieren zwischen 0,5 € und 8 € und erreichen zum Teil noch höhere Werte.

Was passiert, wenn ich die Ökopunkte nicht verkauft bekomme?

Besteht für einen Inhaber von Ökopunkten keine Möglichkeit, die Punkte zu veräußern, so verfallen diese nicht, sondern bleiben weiterhin auf dem Ökokonto bestehen. Zudem erhält der Kontoinhaber eine 3 prozentige Verzinsung per anno für die Dauer von 10 Jahren. Zinseszinsen werden jedoch nicht gewährt.

Ein späterer Verkauf ist weiterhin möglich.

Welche Vorteile bietet der Kauf von Ökopunkten?

Seit Einführung des Ökopunktes vor mehr als 25 Jahren zeigt sich die gewünschte Flexibilisierung der Eingriffsregelung. Kompensationsmaßnahmen konnten und können bereits vor dem Eingriff umgesetzt werden und sorgen für eine schnellere Regeneration der Natur. Vorhabenträger können daher schnell und unkompliziert handeln, was z.B. die Baugenehmigungsprozesse beschleunigen kann.

Flächeninhaber können die Schaffung von Ökopunkten hingegen als zusätzliche Einnahmequelle, insbesondere auf wirtschaftlich wenig interessanten Flächen, nutzen.

Wo kann ich Ökopunkte verkaufen?

Der freie Handel von Ökopunkten ist recht intransparent. Als privater Inhaber von Ökopunkten stellt das Finden eines Käufers  eine gewisse Herausforderung dar. Aus diesem Grund bieten wir mit Ökopunktemarkt.de einen Marktplatz an, der Inhaber von Ökopunkten bei der Veräußerung ihrer Punkte unterstützt.

Was passiert, wenn ich meine Ökopunkte verkaufen möchte?

Wer sich zum Verkauf von Ökopunkten entschließt, sollte sämtliche Möglichkeiten zur Veräußerung abwägen. Neben dem Verkauf an lokale Vorhabenträger besteht auch gemäß der Bundeskompensationsverordnung die Möglichkeit, seine Ökopunkte für Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbehörden fallen, zu veräußern. Siehe hierzu auch BKompV.