Das System Ökopunkte
Um bei Eingriffen in die Natur durch Investitionsvorhaben oder anderen wirtschaftlichen Aktivitäten die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen, existieren diverse Regelungen für den Genehmigungsprozess. Hierzu zählen z.B. die Bauplanung, Flächennutzungsplanung oder Eingriffsregelung. Im Zuge der Eingriffsregelungen werden oftmals sogenannte Ausgleichsmaßnahmen verlangt, die die Prozesse verzögern und oftmals relativ hohe Kosten verursachen.
Diese Erschwernisse nahmen die Bundesländer zum Anlass, im Rahmen der jeweiligen Naturschutzgesetze die sogenannte Nutzung von Ökokonten einzuführen. Hierbei stellen Ökokonten ein relativ flexibles Instrument zur Handhabung des Naturschutzes dar, um die Prozesse insgesamt zu beschleunigen. Ergreift ein Eigentümer von Flächen in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden Maßnahmen, die eine starke ökologische Verbesserung der Flächen darstellt, so hat er die Möglichkeit, im Rahmen eines Ökokontos den Wert dieser Maßnahmen in Form von Ökopunkten gut zu schreiben. Dies bedeutet im Klartext, dass eine Gutschrift von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen via Ökokonto erfolgt, die zu einem späteren Zeitpunkt als Kompensationsmaßnahme angerechnet werden kann. Ebenso steht es dem Eigentümer eines Ökokontos frei, seine erworbenen Ökopunkte auf dem freien Markt zu veräußern und somit der Marktwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Dieser Handel erfolgt in einem geregelten Rahmen, den sogenannten Kompensaions- oder Naturräumen.
Jedes Bundesland stellt hier unterschiedliche Anforderungen an die Bewertung sogenannter Ausgleichs- oder Kompensationsflächen, die mittels der Ökopunkte einen Gegenwert auf den Ökokonten erhalten.
Wir starteten unsere Seite in 2019 und boten unseren Service seinerzeit nur für das Land Nordrhein-Westfalen an. Inzwischen haben Käufer und Verkäufer aus dem gesamten Bundesgebiet die Möglichkeit, auf unserem Portal Ökopunkte zu erwerben oder sie zu veräußern.
Anhand des Beispiels von Nordrhein-Westfalen möchten wir die Systematik einmal näher veranschaulichen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterteilt sich in fünf Kompensationsräume, die jeweils in Gemeinden aufgegliedert sind. Jeder Gemeinde ist es freigestellt, die Bewertung von Kompensationsräumen nach jeweiligem Ermessen vorzunehmen. Hieraus ergibt sich eine Fülle unterschiedlicher Bewertungssysteme, die einen Vergleich von Ökokonten bzw. der „Währung“ von Ökokonten, den sogenannten Ökopunkten, sehr schwierig machen. Innerhalb der Bewertungssysteme gibt es das sogenannte LANUV Verfahren, welches zunehmend Anwendung findet und bereits heute den größten Anteil bei den Bewertungssystemen darstellt. Neben dem LANUV Verfahren gibt es zahlreiche andere Bewertungsverfahren. Um hier eine Vergleichbarkeit aus Angebot und Nachfrage herzustellen, finden Sie auf unserer Seite im jeweiligen Postleitzahlenbereich die angebotenen und gesuchten Punkte. Hier sollte es sich im Regelfall immer um ein und dasselbe Bewertungsverfahren handeln, so dass die angegebenen Werte vergleichbar bleiben. Bewegen wir uns innerhalb eines Kompensationsraumes bzw. Naturraumes, so ist im Einzelfall immer darauf zu achten, welche Bewertungsverfahren bei der Ermittlung von Ökopunkten zugrundegelegt wurden. Weichen diese ab, so ist durch einen entsprechenden Sachverständigen eine Umrechnung und somit Angleichung der Verfahren erforderlich. Bei Rückfragen zu diesem kompakten Thema. können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
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