Wie Ausgleichsflächen und Ökopunkte zusammenhängen

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht die Verpflichtung, im Rahmen von Eingriffen, z.B. durch bauliche Maßnahmen, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Dies erfolgt u.a. durch die Schaffung von Ausgleichsflächen, die überplant und nach ökologischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten optimiert werden.

Werden diese Maßnahmen ohne konkrete Verpflichtung durchgeführt und quasi bevorratet, so können diese Maßnahmen im Rahmen des Ökokontosystems gutgeschrieben werden

Mit Hilfe eines Ökokontos kann die Bevorratung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen. (§ 16 (2) BNatSchG)

Wie funktioniert ein Ökopunktekonto?

Das Ökopunktekonto, bzw. Ökokonto dient als “Sparbuch” für Ökopunkte. Dessen Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Länderverordnungen. Größtenteils wird das Ökokonto von den Unteren Naturschutzbehörden geführt, die das Konto verwalten, Punkte  hinzufügen und abbuchen.

Was sind Ausgleichsflächen?

Erfolgt eine Kompensation, bzw. ein Ausgleich in räumlichem und funktionalem Zusammenhang, sprich, an Ort und Stelle des Eingriffs, so spricht man von Ausgleichsflächen. Dies bedeutet, dass die durch den Eingriff entstandene Beeinträchtigung direkt durch eine “Gegenmaßnahme” an Ort und Stelle ausgeglichen wird. 

Hierfür ein simples Beispielt: Durch den Bau einer neuen Straße wird die Versiegelung der Fläche vergrößert, was sich negativ auf die Grundwasserneubildung auswirkt. Im Gegenzug wird eine alte Straße auf der gleichen Fläche zurückgebaut.